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Stimmabgabe

Briefliche Stimmabgabe

Um den Anteil der ungültigen Stimmabgaben zu reduzieren, beachten Sie bitte folgende Grundregeln für die briefliche Abstimmung:

  • Ohne handschriftliche Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis ist die Stimmabgabe ungültig.
  • Alle Stimmzettel gehören ins Stimmzettelkuvert. Dieses wiederum ist zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis ins Rückantwort-Kuvert zu legen. Bitte die Stimmzettel nicht auseinanderreissen, Sie erleichtern so die Arbeit des Wahlbüros.
  • Das Rückantwort-Kuvert muss spätestens 10 Tage vor dem Abstimmungssonntag der Post übergeben werden oder am Abstimmungssonntag bis um 09.30 Uhr im offiziellen Gemeindebriefkasten liegen.

Persönliche Stimmabgabe

Für die Stimmabgabe an der Urne gelten einige Grundregeln, ohne deren Beachtung die Stimmbürger unverrichteter Dinge wieder nach Hause geschickt werden müssen:

  • Der Stimmrechtsausweis muss unterschrieben werden, bevor er an der Urne oder vorzeitig am Informationsschalter im Gemeindehaus abgegeben wird. 
  • Für die Stimmabgabe im Urnenbüro sind alle Unterlagen (Stimmrechtsausweis, Stimmzettel) mitzunehmen; im und vor dem Stimmlokal liegen keine Abstimmungszettel auf.
  • Sie können sich durch eine andere in Bassersdorf stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen Ihrer Vertretung zusammen mit Ihren Wahl- und Stimmzetteln mit. Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Wichtig: Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.

Stimmunterlagen verloren?

Wenn Sie Ihre Stimmunterlagen aus Versehen verloren haben, können Sie ein Duplikat des Stimmausweises bzw. der Wahl- und Abstimmungsunterlagen bis am Freitag vor dem Abstimmungstermin bei der Einwohnerkontrolle verlangen.

Urnenöffnungszeiten

In der Woche vor dem Abstimmungs- und Wahlwochenende

Montag bis Freitag während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung. Die Urne befindet sich im Schalterbereich des Publikumsdienstes (Gemeindehaus C).

Am Abstimmungs- und Wahlwochenende

Am Abstimmungssonntag ist die Urne von 08.30 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. Die Urne befindet sich im Gemeindehaus B.