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Organisation

Gemäss Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen  ist die Gemeinde für die Besorgung einer fachkundigen Feuerwehrorganisation zuständig. Die Aufsicht über die Feuerwehren obliegt dem Kanton und wird duch die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) ausgeübt.

Gemäss dem Konzept 2000 der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) gelten für eine Ortsfeuerwehr, wie jene der Gemeinde Bassersdorf, folgende Bestimmungen:

  • Die Ortsfeuerwehr ist den örtlichen Verhältnissen und Bedürfnissen anzupassen.
  • Mindestens zehn Feuerwehrleute müssen jederzeit einsatzbereit sein.
  • Die Einsatzfähigkeit mit Atemschutzgeräten muss gewährleistet sein.
  • Schaffung der Voraussetzung für die Zusammenarbeit der Feuerwehr mit dem Zivilschutz.
  • Die Organisation der Feuerwehren muss folgende Einsatzzeiten ab Alarmierung der Feuerwehrleute gewährleisten:
    _ Alarmierung + 5 Min.: Ausrücken der ersten Feuerwehrleute ab Feuerwehrgebäude
    _ Alarmierung + 10 Min.: Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges mit Atemschutzgeräten
    _ Alarmierung + 15 Min.: Eintreffen des ersten Tanklöschfahrzeuges auf dem Schadenplatz
    _ Alarmierung + 30 Min.: Eintreffen der Stützpunktfeuerwehr auf dem Schadenplatz
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