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Strassenbeleuchtung

Defekte Strassenbeleuchtung

Sie haben eine defekte Strassenbeleuchtung entdeckt?
Dann können Sie dies direkt bei den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich melden.

Unterhaltsarbeiten

Die Einschaltung der Beleuchtung untertags ist unterhaltsbedingt. Das Elektrizitätswerk des Kanton Zürich (EKZ) betreut im Auftrag der Gemeinde Bassersdorf die öffentliche Beleuchtung. Zur Betreuungsaufgabe gehört die Reinigung der Lichtköpfe, der elektrischen Unterhalt sowie der Lampenaustausch bei einem Defekt. In den vergangenen Monaten wurden an einzelnen Tagen auf dem Gemeindegebiet Bassersdorf und Baltenswil diverse Kandelaber unterhalten sowie die gesetzlich vorgeschriebene fünf Jahresmesskontrollen durchgeführt. Damit nicht jede einzelne Laterne für die Überprüfung mit einem mobilen mitgeführten Stromaggregat (Dieselbetrieben) separiert angeschlossen werden muss, schaltet die Hauptschaltzentrale der EKZ die betroffenen Teilabschnitte auf dem Gemeindegebiet ein respektive später wieder aus. Dieses Vorgehen ist ökologisch und wirtschaftlich nachhaltiger als einen Einzelbetrieb mit Dieselaggregat. Das EKZ bemüht sich um möglichst kurze Einschaltdauern.

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