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Erwerbsberatung

Im Rahmen der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) werden die Gemeinden verpflichtet, erwerbslose, Sozialhilfe beziehende Personen möglichst wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern oder ihnen eine Beschäftigung im Sinne einer „Gegenleistung zur Sozialhilfe“ anzubieten. Mit der Erwerbsberatung möchten der Gemeinderat und die Sozialbehörde der Gemeinde Bassersdorf dieses Ziel erreichen. Dabei geht es vor allem auch darum, den Menschen zu helfen, in einen geregelten Alltag zurückzukehren und ihnen eine neue Perspektive zu ermöglichen.

Eine Chance für den beruflichen Wiedereinstieg

Einen Job haben, Geld verdienen und damit Eigenverantwortung wahrnehmen können: Wer möchte das nicht? Doch vielen Menschen bleibt das – aus welchen Gründen auch immer – verwehrt. Die Erwerbsberatung ist ein Angebot, welches Stellensuchende bei ihren persönlichen Bemühungen um eine neue berufliche Zukunft weiterhilft. Mit professioneller Unterstützung werden die vorhandenen Fähigkeiten erwerbsloser, sozialhilfebeziehender Personen überprüft, Bewerbungsdossiers aktualisiert. Stellensuchende werden bei ihren Bewerbungen begleitet oder in ein Arbeitseinsatzprogramm vermittelt. Arbeitslos heisst noch lange nicht chancenlos!

Eine Partnerschaft, die Werte schafft

Der Bezug von Sozialhilfe – ohne etwas dafür zu leisten – ist weder für die betroffenen Personen noch für die Gemeinde eine auf Dauer befriedigende Lösung. Arbeit statt Sozialhilfe heisst deshalb die Devise der Erwerbsberatung. Die Erfahrung zeigt, dass viele lokale und regionale Arbeitgeber arbeitsfähigen und arbeitswilligen Menschen, welche in soziale Not geraten sind, eine Chance geben.

Eine effiziente und kostengünstige Stellenvermittlung

Wenn Sie als Arbeitgeber für eine kürzere oder längere Zeit eine offene Stelle zu besetzen haben, rufen Sie uns unverbindlich an. Zu unserem Klientel gehören alle Alterskategorien, gelernte Berufsleute sowie Ungelernte mit zum Teil langjähriger Berufserfahrung. Wie nehmen uns gerne Zeit, in einem Gespräch mit Ihnen zu klären, welche Bedürfnisse Sie abgedeckt haben möchten. Wenn eine geeignete Interessentin oder ein geeigneter Interessent zur Verfügung steht, können Sie die betreffende Person in einer Schnupperwoche näher kennen lernen. Beim Abschluss eines Arbeitsvertrages kann gleichzeitig eine schriftliche Vereinbarung über die Gewährung von Einarbeitungszuschüssen abgeschlossen werden.

Gerne stehen wir für weiterführende Fragen für Einwohnerinnen und Einwohner sowie Arbeitgeber und Institutionen telefonisch unter der Telefonnummer 044 838 85 90 oder E-Mail zur Verfügung.