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Zusatzleistungen zur AHV/IV

Bezügerinnen und Bezüger einer AHV-, IV- oder Hinterlassenen-Rente haben Anspruch auf Zusatzleistungen, wenn ihre Einnahmen die laufenden Ausgaben nicht decken. Der Anspruch der Leistungen wird individuell ermittelt. Diese Leistungen der staatlichen Vorsorge garantieren ein Mindesteinkommen betroffener Personen. Alle Informationen betreffend Zusatzleistungen finden Sie bei der SVA Zürich.

Eine provisorische Berechnung kann bei der Pro Senectute  vorgenommen werden.

Kontakt

SVA Zürich
Röntgenstrasse 17, 8087 Zürich
Tel. 044 448 50 00 / E-Mail