Vormundschaftswesen
Für Fragen in folgenden vormundschaftlichen Bereichen ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig.
Massnahmen für Erwachsene
- Beistandschaften
- Fürsorgerische Unterbringung
Massnahmen für Kinder und Jugendliche
- Erziehungsbeistandschaften
- Entziehung/Aufhebung elterlicher Obhut und Sorge
- Pflegeverhältnisse
- Adoption
- Massnahmen zum Schutz des Kindsvermögens
- Unterhaltsverträge unverheirateter Eltern
- Vereinbarungen über gemeinsame elterliche Sorge
- Regelung des persönlichen Verkehrs
Kontakt
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kreis Bülach Süd
Schaffhauserstrasse 104, 8152 Glattbrugg
Tel. 044 829 68 00 / E-Mail
kjz Bülach
Schaffhauserstrasse 53, 8180 Bülach
Tel. 043 259 95 20 / E-Mail