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Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt, dass die betreffende Person volljährig (mündig) und urteilsfähig ist. Dieses Dokument wird von der Einwohnerkontrolle ausgestellt. Ein Handlungsfähigkeitszeugnis ist z.B. notwendig für:

  • Erwerb oder Verkauf von Liegenschaften (Notariat)
  • Geschäftseröffnungen
  • Auslandsgeschäfte
  • etc.

Wir stellen Ihnen das Handlungsfähigkeitszeugnis per Post mit Rechnung zu. Für die Zustellung fallen keine zusätzlichen Kosten an. Auf Wunsch können Sie das Dokument auch am Info-Schalter abholen.

Preis: CHF 30.00

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