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Prämienverbilligung

Die individuelle Prämienverbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl Kinder. Wer Prämienverbilligung erhält, ist kantonal geregelt.

Ab 2021 gilt im Kanton Zürich ein neues Gesetz. Die SVA Zürich übernimmt neu die gesamte Anspruchsprüfung für die IPV-Kundinnen und -Kunden des Kantons Zürich. Die SVA Zürich ermittelt aufgrund der letzten definitiven Steuerfaktoren, wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat. Mehr Informationen unter SVA Zürich.

Der Online-Rechner für den Kanton Zürich gibt Auskunft, wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat.

Online-Formular: Antrag auf Prämienverbilligung

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