Handlungsfähigkeitszeugnis
Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt, dass die betreffende Person volljährig (mündig) und urteilsfähig ist. Dieses Dokument wird von der Einwohnerkontrolle ausgestellt. Ein Handlungsfähigkeitszeugnis ist z.B. notwendig für:
- Erwerb oder Verkauf von Liegenschaften (Notariat)
- Geschäftseröffnungen
- Auslandsgeschäfte
- etc.
Wir stellen Ihnen das Handlungsfähigkeitszeugnis per Post mit Rechnung zu. Für die Zustellung fallen keine zusätzlichen Kosten an. Auf Wunsch können Sie das Dokument auch am Info-Schalter abholen.
Preis: CHF 30.00