Sozialhilfe
Gemäss Bundesverfassung besteht ein Recht auf Hilfe in Notlagen. Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.
Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit durch die Übernahme der Eigenverantwortung und durch Hilfe zur Selbsthilfe. Die Sozialhilfe gewährleistet so die soziale und berufliche Integration.
Gesetzliche Grundlagen sind das Sozialhilfegesetz (SHG), die dazugehörige Verordnung (SHV) und das Zuständigkeitsgesetz (ZUG). Die Leistungen der Sozialhilfe umfassen:
- Persönliche Hilfe (Beratung und Betreuung)
- Wirtschaftliche Hilfe (Finanzielle Unterstützung), d.h. Abklären von Sozialhilfeansprüchen und Ausrichten von wirtschaftlicher Hilfe nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe (SKOS)
- Vermittlung von fachspezifischen Stellen und Institutionen
Information
Eine provisorische Berechnung bezüglich eines möglichen Sozialhilfeanspruchs können Sie online vornehmen. Allgemeine Auskünfte bezüglich Sozialhilfe erhalten Sie direkt am Schalter der Sozialen Dienste, unter 044 838 85 90 oder per Mail an soziales-alter@bassersdorf.ch.
Hier wird die Sozialhilfe mittels fünf Videos in einfacher Sprache erklärt.
Anmeldeverfahren
Wenn Sie konkret überprüfen möchten, ob Sie Anspruch auf finanzielle Hilfe haben, melden Sie sich bitte persönlich bei der Abteilung Soziales + Alter im Erdgeschoss Gemeindehaus A (Riegelhaus).
Gerne besprechen wir mit Ihnen die Situation und erstellen eine Liste der Unterlagen, welche für die effektive Überprüfung des möglichen Anspruchs notwendig sind. Sobald sämtliche notwendigen Unterlagen vorhanden sind, werden Sie zu einem persönlichen Termin eingeladen. Bitte beachten Sie, dass die Überprüfung eines möglichen Anspruchs auf Sozialhilfe nur mit vollständig vorhandenen Unterlagen möglich ist.
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass allfällige Auszahlungen erst nach einem wahrgenommenen Erstgespräch ausgerichtet werden können. Bis zur ersten Auszahlung der Unterstützung dauert es durchschnittlich zwei bis drei Wochen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie sich frühzeitig beim Sekretariat melden. Sozialhilfe wird nicht rückwirkend oder zur Schuldentilgung geleistet.