Aufgrund der grossen Waldbrandgefahr gilt im Kanton Zürich ab 26. Juni 2026 ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.
Der als „Reserve“ eingeplante Gemeindeversammlungstermin vom 15. September 2026 wird nicht beansprucht. Die nächste ordentliche Gemeindeversammlung findet am 10. Dezember 2026 statt.
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Aktuell gültige rechtssetzende Erlasse, Verordnungen, Ausführungsbestimmungen, Reglemente und dergleichen des Gemeinderates, der Schulpflege, der Baukommission sowie der unterstellten Kommissionen.