Erneuerungswahl der Friedensrichterin oder des Friedensrichters für die Amtsdauer 2027 bis 2033 – Wahlanordnung
Der Gemeinderat hat den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen der Friedensrichterin oder des Friedensrichters für die Amtsdauer 2027 bis 2033 auf den 28. Februar 2027 angesetzt.
In Anwendung der Gemeindeordnung sowie §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte sind bis spätestens am 3. November 2026, 16:30 Uhr Wahlvorschläge beim Gemeinderat Bassersdorf, Karl Hügin-Platz 1, 8303 Bassersdorf, einzureichen.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Bassersdorf unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist auf der Plattform ePublikation.ch sowie ergänzend auf der Website der Gemeinde Bassersdorf veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Bei Bedarf findet der zweite Wahlgang am 6. Juni 2027 statt.
Hier gelangen Sie zur amtlichen Publikation der Wahlanordnung: ePublikation
Bassersdorf, 24. September 2026
Gemeinderat Bassersdorf
Wahlleitende Behörde
Das Wahlvorschlagsformular finden Sie hier: Wahlvorschlagsformular Friedensrichterin/Friedensrichter [pdf, 75 KB]