Gesundheitsdienste
Pikettentschädigungen Hebammen
Hebammen leisten eine wichtige Arbeit in der Betreuung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen. Ein zentraler Bestandteil ihrer Arbeit ist die ständige Rufbereitschaft (Pikett), die jedoch nicht durch die Krankenversicherung gedeckt ist. Um eine nachhaltige, qualitativ hochwertige Geburtshilfe sicherzustellen, hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 13. Mai 2025 entschieden, dass die Gemeinde Bassersdorf die Kosten für die Pikettentschädigungen von freiberuflichen Hebammen übernimmt.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Die Pikettentschädigung wird nur für freiberufliche Hebammen ausbezahlt, die in der Gemeinde Bassersdorf ansässige Frauen oder Familien betreuen. Für die Ausrichtung der Entschädigung werden von den frei praktizierenden Hebammen folgende Angaben benötigt:
- Bewilligung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich für die selbstständige Berufsausübung als Hebamme
- Bestätigung der Ausgleichskasse, aus der hervorgeht, dass die Hebamme als Selbständigerwerbende mit der AHV abrechnet
Die Hebammen müssen der Gemeinde direkt eine Rechnung einreichen, die folgende Angaben enthält:
- Name, Vorname und Wohnadresse der Mutter
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes
- Leistung: Hausgeburt und/oder Wochenbettbetreuung
- Datum der Leistung Wochenbettbetreuung
Rechnungen oder Rechnungskopien von Privatpersonen können nicht zur Rückvergütung an die Gemeinde eingereicht werden.
Kontakt:
Gemeinde Bassersdorf
Abteilung Gesellschaft
Klotenerstrasse 1
8303 Bassersdorf
E-Mail