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Steuern

Steueramt

Tel. 044 838 86 50
E-Mail

Bitte adressieren Sie Ihre Post an das Steueramt mit: Gemeinde Bassersdorf, Finanzen + Liegenschaften, Steueramt, Karl Hügin-Platz 1, 8303 Bassersdorf.

Das Steueramt befindet sich im Gemeindehaus B.

Beschreibung

Die Gemeinde Bassersdorf umfasste per 31. Dezember 2023: 6'879 steuerpflichtige natürliche Personen und 1'154 Ausländer, die der Quellensteuer unterstellt sind. Dazu kommen 228 ausserhalb des Kantons wohnhafte Pflichtige, die in Bassersdorf Grundeigentum oder einen Geschäftsbetrieb besitzen. Im Register der juristischen Personen sind 505 steuerpflichtige Gesellschaften eingetragen.

Steuerfuss

Die Steuerfüsse werden in Prozenten der "einfachen Staatssteuer" berechnet. Je nach Finanzkraft der Gemeinde variiert der Steuerfuss. Der Kanton sowie die Gemeinden erheben aufgrund eines vorgängig festgesetzten Steuerfusses jährlich Steuern. Der Staatssteuerfuss (Kanton) wird auf Antrag des Regierungsrates durch den Kantonsrat für jeweils drei Jahre festgesetzt. Der Gemeindesteuerfuss wird jährlich auf Antrag des Gemeinderates von der Gemeindeversammlung beschlossen.

Jahr Kanton ZH Gemeinde ref. Kirche kath. Kirche chr. kath. Kirche
2024 98 % 114 % 12 % 9 % 14 %

2023

99 % 114 % 12 % 9 % 14 %
2022 99 % 114 % 12 % 9 % 14 %
2021 100 % 109 % 12 % 9 % 14 %
2020 100 % 109 % 12 % 9 % 14 %
2019 100 % 109 % 12 % 9 % 14 %
2018 100 % 109 % 12 % 10 % 14 %
2017 100 % 109 % 12 % 10 % 14 %
2016 100 % 109 % 10 % 11 % 14 %

Steuerberechnung

Sie können Ihre Steuerbelastung aufgrund der vorhandenen Steuerfaktoren beim kantonalen Steueramt  berechnen lassen.

Nichteinreichung der Steuererklärung

Wer die Steuererklärung oder die Beilagen trotz Mahnung nicht einreicht, wird nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt. Eine Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen kann der Steuerpflichtige nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit anfechten. Die Einsprache ist zu begründen und muss allfällige Beweismittel nennen. Sie kann in der Regel nur Erfolg haben, wenn das Versäumte nachgeholt wird.

Zudem können solche Steuerpflichtige wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bestraft werden (Art. 174 DBG sowie § 234 StG; beide Gesetze sehen je eine Busse bis CHF 1'000, in schweren Fällen oder im Wiederholungsfall bis zu CHF 10'000 vor).

Kopien von Steuererklärungen

Kopien von Steuererklärungen können online beim Kantonalen Steueramt Zürich bestellt werden. Kopie anfordern

Quellensteuer

Ab dem Jahr 2021 ist neu das kantonale Steueramt Zürich für die Tarifverfügungen Quellensteuer zuständig und nicht mehr das Gemeindesteueramt. Anfragen können unter Telefon 043 259 37 00 oder E-Mail quellensteuer@ksta.zh.ch gestellt werden.

eServices Abraxas

Nutzen Sie unsere Dienstleistungen, z. B. die eServices-Produkte der Abraxas. So können Sie unter "eFristerstreckung" den Abgabetermin Ihrer Steuererklärung verlängern oder unter "eKonto" Ihre eigenen Steuerzahlungen nachkontrollieren, allfällige Ratenzahlungen erfassen, Ihre Post- oder Bankverbindung ändern oder Einzahlungsscheine bestellen. Eine Anleitung hilft Ihnen bei der Anwendung dieser Produkte.

Adresse

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Finanzen + Liegenschaften
Karl Hügin-Platz 1
8303 Bassersdorf
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Steueramt

Tel. 044 838 86 50
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Bitte adressieren Sie Ihre Post an das Steueramt mit: Gemeinde Bassersdorf, Finanzen + Liegenschaften, Steueramt, Karl Hügin-Platz 1, 8303 Bassersdorf.

Das Steueramt befindet sich im Gemeindehaus B.

Öffnungszeiten

Wochentag Vormittag Nachmittag
Montag 8.00 bis 11.30 14.00 bis 18.30
Dienstag 8.00 bis 11.30 14.00 bis 16.30
Mittwoch 8.00 bis 11.30 14.00 bis 16.30
Donnerstag 8.00 bis 11.30 14.00 bis 16.30
Freitag 7.30 bis 14.00 durchgehend