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Zivilstandsänderung

Heirat

Beide Partner werden rückwirkend auf Anfang des Jahres, in dem sie geheiratet haben, gemeinsam steuerpflichtig. Sollten bereits getrennte Steuerrechnungen fürs laufende Jahr zugestellt worden sein, werden diese aufgehoben und es wird eine neue, gemeinsame provisorische Steuerrechnung zugestellt. Allfällige Zahlungen, welche auf die nun aufgehobenen getrennten Steuerrechnungen getätigt wurden, werden auf die neue gemeinsame Rechnung umgebucht.

Sollte die provisorische Steuerrechnung fürs laufende Steuerjahr zu hoch oder zu tief sein, so können die Steuerpflichtigen schriftlich eine abgeänderte provisorische Steuerrechnung verlangen. Dazu ist dem Steueramt das voraussichtliche steuerbare Einkommen und das steuerbare Vermögen mitzuteilen.

Trennung/Scheidung

Durch die Trennung/Scheidung werden beide rückwirkend per 1. Januar der Steuerperiode als Einzelpersonen steuerpflichtig. Es wird das Formular "provisorischer Steuerbezug" über Angaben von Einkommen und Vermögen zugestellt, damit eine provisorische Steuerrechnung für das ganze Jahr erstellt werden kann. Falls bereits Zahlungen an die gemeinsame, für das Ehepaar ausgestellte Steuerrechnung geleistet wurden, bitten wir von beiden innert 10 Tagen um schriftliche Mitteilung, wie das gemeinsam bezahlte Guthaben aufzuteilen ist. Ohne die beiden schriftlichen Mitteilungen oder bei keiner Übereinstimmung werden die geleisteten Zahlungen bis zum Datum der Trennung je zur Hälfte aufgeteilt.

Tod

Der Tod eines Ehegatten gilt als Beendigung der Steuerpflicht als Ehepaar und als Beginn der Steuerpflicht für den überlebenden Ehegatten. Im Kalenderjahr ist daher für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum Todestag eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen. Für den Rest des Jahres erhält der überlebende Ehegatte einen Fragebogen über Angaben von Einkommen und Vermögen, damit eine provisorische Steuerrechnung ausgestellt werden kann.