Friedensrichter
Der Friedensrichter vermittelt zwischen streitenden oder uneinigen Parteien nach dem bewährten Grundsatz «zuerst schlichten, dann richten». Die Aufgaben eines Friedensrichters sind vielfältig. Sie sind Mitglieder der Gerichtsbehörde auf Gemeindeebene und dem zuständigen Bezirksgericht als erste Aufsichtsbehörde unterstellt.
Kontakt
Scheitlin Daniel
Klotenerstrasse 1, 8303 Bassersdorf
Tel. 044 836 66 00 / E-Mail