Rechtskraft der gesamtrevidierten, kommunalen Bau- und Zonenordnung (BZO)
Nach der Publikation der Festsetzungs- und teilweisen Nicht-Genehmigungsbeschlüsse von Gemeindeversammlung und Baudirektion, konnte der Eintritt der Rechtskraft der neuen BZO festgestellt werden. Baugesuche werden ab sofort gemäss den neuen Regelungen bewilligt.
Am 21. Dezember 2023 wurde die Rechtskrafterreichung der neuen BZO in seiner teilweisen Nicht-Genehmigung durch die Baudirektion publiziert. Aufgrund eines Rekurses gegen die Umzonung eines Gebietes entlang der Klotenerstrasse von der Wohn- in eine Wohn-Gewerbezone, beides dreigeschossig, ist dieser Bereich von der Rechtskraft noch ausgeschlossen. Damit konnten die rund fünfjährigen Arbeiten am kommunalen Richtplan und der Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnungen grösstenteils ihren Abschluss finden. Bereits 2023 wurden Baugesuche nach neuer Ordnung eingereicht und seitens des Bauamtes vorgeprüft, die nun bewilligt und – nach Erhalt der Baufreigabe – umgesetzt werden können.
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