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Erneuerungswahl der Notarin bzw. des Notars für die Amtsdauer 2026 bis 2030 – Wahlanordnung

Der Gemeinderat hat den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2026 bis 2030 auf den 8. März 2026 angesetzt.

Für den Notariatskreis Bassersdorf (umfassend die Gemeinden Kloten und Nürensdorf) ist der Gemeinderat Bassersdorf wahlleitende Behörde. In dieser Funktion hat der Gemeinderat die Erneuerungswahl auf den 8. März 2026 angesetzt.

In Anwendung der Gemeindeordnung sowie §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte sind bis spätestens am 11. November 2025, 16:30 Uhr Wahlvorschläge beim Gemeinderat Bassersdorf, 8303 Bassersdorf, einzureichen. Formulare dazu können unter www.bassersdorf.ch  heruntergeladen oder bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.

Wählbar sind Personen, welche das Wahlfähigkeitszeugnis des Obergerichts besitzen. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Heimatort und Partei auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname angegeben werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz im Notariatskreis unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Nach Ablauf der ersten Frist werden die provisorischen Wahlvorschläge auf der Plattform ePublikation.ch sowie ergänzend auf der Website der Gemeinde Bassersdorf veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Der Gemeinderat erklärt den/die Vorgeschlagene/n als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt.

Bei Bedarf findet der zweite Wahlgang am 14. Juni 2026 statt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Bassersdorf, 2. Oktober 2025

Gemeinderat Bassersdorf
Wahlleitende Behörde

Das Wahlvorschlagsformular finden Sie hier:
Wahlvorschlag Notarin bzw. Notar für den Notariatskreis Bassersdorf [pdf, 64 KB]