Navigieren in Bassersdorf

Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot

Aufgrund der grossen Waldbrandgefahr gilt im Kanton Zürich ab 26. Juni 2026 ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.

 

Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen haben die Waldbrandgefahr in Bassersdorf und der Region stark erhöht. Bereits kleinste Funken können Brände auslösen. Da auch in den kommenden Tagen keine Niederschläge erwartet werden und die Temperaturen hoch bleiben, wird sich die Brandgefahr weiter verschärfen.

Die zuständigen Behörden des Kantons Zürich haben deshalb ab Freitag, 26. Juni 2026, 12.00 Uhr, für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe angeordnet. Gleichzeitig wurde die Waldbrandgefahr auf gross (Gefahrenstufe 4 von 5) eingestuft. Zum Schutz von Bevölkerung und Natur gilt deshalb ab diesem Zeitpunkt auf dem gesamten Gemeindegebiet von Bassersdorf ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot. Dieses umfasst:

  • Keine offenen Feuer im Freien – auch nicht in Gärten, auf Balkonen, Terrassen und Grillplätzen
  • Das Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden
  • Das Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- oder Wunschlaternen oder ähnlichen Flugkörpern
  • Das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art
  • Das Entzünden von Höhenfeuern
  • Das Anzünden von Fackeln

Vom Verbot ausgenommen ist das Grillieren mit Gas- oder Elektrogrills, sofern die nötige Sorgfalt angewendet wird und keine anderslautenden Regelungen gelten.

Das Feuer- und Feuerwerksverbot gilt bis auf Widerruf.

Weitere Informationen finden Sie auf www.waldbrandgefahr.ch und www.zh.ch/waldbrandgefahr.

open positions