Navigieren in Bassersdorf

Feuerverbot 2026 Teilaufhebung per 28.8.2026

Das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem Gemeindegebiet Bassersdorf wird per Freitag, 28. August 2026, 12.00 Uhr, teilweise aufgehoben. Wichtig: Das kantonale Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt weiterhin bestehen.

Das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot für das Gemeindegebiet von Bassersdorf wird per Freitag, 28. August 2026, 12.00 Uhr mittags, aufgehoben. Das kantonale Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt bestehen! Informationen dazu sind unter www.zh.ch/waldbrandgefahr zu finden.

Die zuständigen Behörden des Kantons Zürich haben Ende Juni 2026 für das ganze Kantonsgebiet ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe angeordnet. Auf denselben Zeitpunkt wurde durch die Gemeinde Bassersdorf ein zusätzliches, allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet angeordnet.

Aufgrund der seit dem 17. August 2026 aufgetretenen Niederschläge und der deutlich tieferen Temperaturen nimmt die Gefahr von sich rasch ausbreitenden und schwer einzudämmenden Flurbränden deutlich ab. Daher wurde in Absprache mit dem Feuerwehrkommandanten und dem Leiter Sicherheit der Gemeinde Bassersdorf entschieden, das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot per Freitag, 28. August 2026, 12.00 Uhr, aufzuheben. Für das Abbrennen von Feuerwerk gelten die Bestimmungen gemäss Art. 11 der Polizeiverordnung.

Das kantonale Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt weiterhin bestehen! Informationen dazu sind unter Waldbrandgefahr zu finden. Da die Natur immer noch ein Feuchtigkeitsdefizit aufweist, wird die Bevölkerung gleichzeitig mit der Aufhebung des Feuerverbots über die allgemeinen Vorsichts- und Verhaltensregeln im Umgang mit offenem Feuer informiert:

  • Feuer nie unbeaufsichtigt brennen lassen (auch nicht im Garten); allfälligen Funkenwurf sofort löschen.
  • Vor dem Verlassen einer Feuerstelle Flammen und Glut vollständig löschen.
  • Feuer nur in genügendem Abstand zu Gebäuden, Getreidefeldern, Gebüschen und Waldrändern entfachen.
  • Fest eingerichtete Feuerstellen benutzen.
  • Keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen.
  • Keine landwirtschaftlichen Räumungsfeuer entfachen.
  • Bei Wind ganz auf Feuer im Freien verzichten.