Handlungsfähigkeitszeugnis
Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt, dass die betreffende Person volljährig (mündig) und urteilsfähig ist. Dieses Dokument wird von der Einwohnerkontrolle ausgestellt. Ein Handlungsfähigkeitszeugnis ist z.B. notwendig für:
- Erwerb oder Verkauf von Liegenschaften (Notariat)
- Geschäftseröffnungen
- Auslandsgeschäfte
- etc.
Wir stellen Ihnen das Handlungsfähigkeitszeugnis per Post zu. Für die Zustellung fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Auf Wunsch können Sie das Dokument auch ohne Vorbestellung am Schalter der Einwohnerkontrolle abholen.
Preis: CHF 30.00