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Feuerverbot

Aufgrund der grossen Waldbrandgefahr gilt im Kanton Zürich ab 26. Juni 2026 ein allgemeines Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.

Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen haben die Waldbrandgefahr im Kanton Zürich stark erhöht. Bereits kleinste Funken können Brände auslösen. Da auch in den kommenden Tagen keine Niederschläge erwartet werden und die Temperaturen hoch bleiben, wird sich die Brandgefahr weiter verschärfen.

Die zuständigen Behörden des Kantons Zürich haben deshalb ab Freitag, 26. Juni 2026, 12.00 Uhr, für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe angeordnet. Gleichzeitig wurde die Waldbrandgefahr auf gross (Gefahrenstufe 4 von 5) eingestuft. Dieses umfasst:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen

  • Grillfeuer dauernd beobachten, bei Funkenflug Feuer sofort löschen

  • Feuer vor dem Weggehen vollständig löschen

  • Grillasche nicht unachtsam entsorgen

  • Keine landwirtschaftlichen Räumungsfeuer entfachen 

  • Bei Wind ganz auf Feuer im Freien verzichten

Weitere Informationen finden Sie auf www.waldbrandgefahr.ch und www.zh.ch/waldbrandgefahr.

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