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Bedarfsabklärung Betreuung

Am 1. Januar 2025 wurde eine neue Regelung für Zusatzleistungen eingeführt. Diese Regelung soll Menschen im Rentenalter mit wenig Geld helfen, möglichst lange in ihrem gewohnten Zuhause leben zu können und nicht in ein Heim ziehen zu müssen. Die Gemeinden haben bis spätestens 31. Dezember 2026 eine Bedarfsbescheinigungsstelle zu bezeichnen.

Der Gemeinderat Bassersdorf hat die Fachstelle für Altersfragen mit der Durchführung der Bedarfsabklärungen beauftragt. Seit April 2025 führt die Fachstelle für Altersfragen die Bedarfsabklärungen Betreuung durch. Dieses Angebot richtet sich ausschliesslich an Menschen aus Bassersdorf.

Menschen im AHV-Alter, die Zusatzleistungen erhalten, können bis zu CHF 25'000 für Alleinstehende oder CHF 50'000 für Ehepaare für Hilfe und Betreuung nutzen. Zu den Angeboten gehören:

  • Unterstützung im Haushalt
  • Psychosoziale Betreuung
  • Entlastungsdienste
  • Hilfe in Tages- oder Nachtheimen
  • Mehrkosten für Mittagstische und Essensdienste
  • Transporte zu Mittagstischen und Tagesheimen
  • Beratung und Koordination von Leistungen

Um diese Unterstützung zu bekommen, muss zuerst der Bedarf an Betreuung geklärt werden. Dies geschieht durch die Fachstelle für Altersfragen.

Zuerst füllt man einen Selbsteinschätzungsbogen aus, um wichtige Informationen zu sammeln. Danach wird der Betreuungsbedarf in einem Gespräch mit den Mitarbeitenden der Fachstelle besprochen. Wenn bereits Leistungen genutzt werden, gibt es ein einfacheres Verfahren.

Den Selbsteinschätzungsbogen und Antrag, sowie die Informationsbroschüre können Sie hier herunterladen: 
Antrag auf Betreuungsleistungen und Hilfsmittel [pdf, 57 KB]
Bedarfsabklärung Selbsteinschätzungsbogen [pdf, 101 KB]
Broschüre Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter [pdf, 438 KB]

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Fachstelle für Altersfragen: 044 838 85 75.