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Agglomerationsprogramm

Agglomerationsprogramm 5. Generation
Öffentliche Mitwirkung vom 5. August bis zum 20. September 2024

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat mit Beschluss vom 3. Juli 2024 die Entwürfe der Agglomerationsprogramme der 5. Generation 'Stadt Zürich-Glattal', 'Winterthur und Umgebung', 'Limmattal', 'Unterland-Furttal' und 'Zürcher Oberland' sowie einen Rahmenbericht, der die übergeordneten Grundlagen auf nationaler und kantonaler Ebene erläutert, zur öffentlichen Mitwirkung freigegeben. Städte und Gemeinden, Organisation und Verbände sowie die Bevölkerung sind zur Stellungnahme eingeladen. Das Programm der 5. Generation liegt nun bis zum 20. September 2024 zur öffentlichen Mitwirkung auf, Eingaben müssen bis zum 20. September 2024 erfolgen.

Mit den Agglomerationsprogrammen unterstützen Bund und Kantone Infrastrukturmassnahmen in Gemeinden und Agglomerationen mit dem Ziel, eine abgestimmte Verkehrs- und Siedlungsentwicklung zu erreichen. Entsprechend werden Massnahmen durch den Bund mitfinanziert, welche Optimierungen von Strassenräumen mit Fuss-, Velo- und ÖV-Verbindungen und der Erreichbarkeiten von öffentlichen Anlagen, wie Bahnhöfe und Erholungsräume beabsichtigen.

Alle Dokumente sind unter www.zh.ch/ap5 einsehbar. Um Änderungsvorschläge abzugeben, ist eine Registrierung mit Ihrer E-Mail-Adresse über diesen Link notwendig. Eingaben sollen prägnant und aussagekräftig formuliert sein und müssen bis zum 20. September 2024 erfolgen.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Projektleitenden der Agglomerationsprogramme – für die Gemeinde Bassersdorf für das Agglomerationsprogramm 'Stadt Zürich-Glattal' ist dies Michael Löchl, Amt für Mobilität Kanton Zürich, Telefon +41 43 259 54 45, E-Mail: michael.loechl@vd.zh.ch - sowie das Bauamt Bassersdorf zur Verfügung.