Alters- und Pflegezentrum Breiti - Rechtsformänderung
Verselbständigung des Alters- und Pflegezentrum Breiti

Veränderte Voraussetzungen
Das Alters- und Pflegezentrum APZ Breiti wurde Anfang 2025 einer Standortbestimmung unterzogen. Diese zeigte: Betreuung und Pflege der Bewohnerinnen und Bewohner erhalten ein gutes Zeugnis. Gleichzeitig besteht klarer Handlungsbedarf in den Bereichen Finanzen, Organisation und Führungsstruktur. Aktuell weist das Zentrum ein finanzielles Defizit aus, und die bisherige Führungsstruktur entspricht nicht mehr den Anforderungen einer modernen Altersbetreuung.
Grundlage schaffen
Der Gemeinderat hat angesichts dieser Herausforderungen einen interdisziplinären Ausschuss eingesetzt – mit Vertretung aus Politik, Verwaltung, der APZ-Führung sowie externen Expertinnen und Experten. Der Ausschuss erarbeitet die weiteren Schritte. Bereits im Frühling 2025 wurde beschlossen, die bisherige Co-Leitung des APZ durch eine zentrale Gesamtleitung zu ersetzen. Dadurch wurden Zuständigkeiten geschärft und die strategische Führung gestärkt.
Zur Stabilisierung der Finanzlage hat der Gemeinderat entschieden, die Tagespensions- und Betreuungstaxen per 1. August 2025 um jeweils 11 Franken zu erhöhen. So wird sichergestellt, dass der Betrieb sowohl wirtschaftlich tragfähig als auch qualitativ hochwertig bleibt. Weitere Massnahmen sind in Planung.
Zielsetzung aller Massnahmen
Das Ziel der verschiedenen Massnahmen ist klar: Das APZ Breiti soll organisatorisch und finanziell zukunftsfähig aufgestellt werden. Darauf liegt das gegenwärtige Augenmerk.
Gründe für Verselbständigung
Ursprünglich war vorgesehen, das Geschäft zur Verselbständigung an der Gemeindeversammlung vom September 2025 zu beraten und im November 2025 an die Urne zu bringen. Dieser Zeitplan ist angesichts der geänderten Ausgangslage nicht mehr realistisch.
Die Ergebnisse der umfassenden Standortbestimmung von Anfang 2025 haben klar gemacht: Bevor eine neue Rechtsform diskutiert werden kann, müssen zuerst die strukturellen und finanziellen Grundlagen gefestigt werden. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, vorrangig Massnahmen zur Stabilisierung und Weiterentwicklung des Betriebs umzusetzen. Trotzdem bleiben die strukturellen Argumente für eine Verselbständigung des Alters- und Pflegezentrum Breiti bestehen.
Schritt halten mit den Veränderungen
Mit der steigenden Zahl älterer Menschen wächst auch der Bedarf an Pflegeplätzen. Auch die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner haben sich verändert. Die Generation der Babyboomer will im Alter anders leben als frühere Generationen. Für sie stehen Selbstbestimmung, Unabhängigkeit und ein hoher Lebensstandard im Vordergrund. Zudem verändern sich die Krankheitsbilder. Demenzerkrankungen werden zum Beispiel häufiger. Für diese komplexen Erkrankungen braucht es neue Betreuungskonzepte. Nicht zuletzt stehen Alterszentren vor Herausforderungen wie dem Fachkräftemangel und steigenden Kosten.
Heute ist das APZ Breiti als Abteilung der Gemeindeverwaltung stark in den Prozess von Verwaltung und Politik eingebunden. Deshalb sind die Entscheidungswege länger. Dem Alters- und Pflegezentrum fehlt die betriebliche Flexibilität, um sich rasch an die vielschichtigen Veränderungen im Gesundheitswesen und im Arbeitsmarkt anzupassen. Die aktuellen Herausforderungen organisatorischer und finanzieller Art zeugen davon. Die Führung eines Pflegezentrums gehört nicht zur Kernkompetenz der öffentlichen Hand. Die Gemeinde ist in der Pflicht, die Versorgung und Pflege im Alter langfristig zu sichern. Deshalb hat der Gemeinderat die Verselbständigung des Alterszentrums auch vertieft geprüft. Und deshalb werden aktuell verschiedene Massnahmen umgesetzt, um den Betrieb des APZ Breiti wieder auf eine nachhaltige Grundlage zu stellen.
Warum soll das APZ Breiti eigenständig? Gemeinderätin Selina Stampfli beantwortet im Video diese Frage.
Dialoggruppe: Im Austausch bleiben
Im März 2025 hat die Gemeinde den Stand der Verselbständigung interessierten Kreisen vorgestellt. Offene Fragen wurden geklärt und Anliegen aufgenommen. Die Dialoggruppe wird regelmässig über den Stand der Arbeiten informiert.
Mehr Informationen zum Treffen der Dialoggruppe finden Sie nachfolgend:
Medienmitteilung vom 21.03.25 [pdf, 67 KB]
Präsentation der ersten Veranstaltung [pdf, 2.5 MB]
Fotoprotokoll [pdf, 4.4 MB]
Weitere Medienmitteilungen:
Medienmitteilung Herbst 2024 [pdf, 58 KB]
Medienmitteilung zur Standortbestimmung [pdf, 65 KB]
Fragen und Antworten
Warum wird der Zeitplan für die Verselbständigung nicht eingehalten?
Die externe Standortbestimmung hat gezeigt, dass das APZ Breiti derzeit in erster Linie organisatorische und finanzielle Herausforderungen bewältigen muss. Der Gemeinderat hat entschieden, diese Grundlagen zuerst zu klären, bevor das Thema Verselbständigung weiterverfolgt wird. Die Beratung im Gemeinderat und eine allfällige Urnenabstimmung werden daher auch nicht wie ursprünglich geplant Ende 2025 stattfinden
Ist die Verselbständigung damit vom Tisch?
Die strukturellen Gründe, die für eine rechtliche Ausgliederung sprechen, gelten weiterhin. Es braucht jedoch zuerst stabile Voraussetzungen im Betrieb, um eine solche Neuorganisation umsetzen zu können.
Wie geht es nun weiter mit dem APZ Breiti?
Bereits wurden erste Massnahmen umgesetzt - etwa eine neue Führungsstruktur und angepasste Tarife. Weitere Massnahmen sind in Planung. Ziel ist es, den Betrieb wirtschaftlich zu stabilisieren, die Organisation zu stärken und das Zentrum für die Zukunft gut aufzustellen. Die Gemeinde informiert laufend über den Fortschritt.
Was hat sich seit dem Volksentscheid 2018 geändert?
In den vergangenen sechs Jahren sind die Anforderungen im Pflegebereich weiter gestiegen. Ein 24-Stunden-Pflegebetrieb benötigt viel spezialisiertes Fachwissen. Die Führung eines Pflegezentrums gehört aber nicht zur Kernkompetenz der öffentlichen Hand. Die Verwaltung ist durch den Betrieb zu stark belastet und das APZ benötigt spezifisches Fachwissen. Diese Professionalisierung soll durch die Bildung einer Aktiengesellschaft mit einem gemeinnützigen Zweck sichergestellt werden. Die neue Organisation wird durch einen Verwaltungsrat geführt, der sich mehrheitlich aus Fachpersonen zusammensetzt. Ausserdem wird die Nachfrage an Pflegedienstleistungen zunehmen. Das hat damit zu tun, dass der Anteil älterer Menschen steigen wird.
Wie heisst die neue Gesellschaft?
Der neue Name steht noch nicht fest und wird im weiteren Projektverlauf definiert.
Wie lassen sich Gemeinnützigkeit und Aktiengesellschaft miteinander vereinbaren?
Eine Aktiengesellschaft kann sehr wohl gemeinnützig sein. Dass das Gemeinwohl im Zentrum steht, wird in den Statuten der neuen Gesellschaft festgehalten. Zudem wird die Entschädigung des Verwaltungsrates klar begrenzt.
Hat die Bevölkerung noch etwas zu sagen, wenn das APZ verselbständigt wird?
Für den Verkauf von Aktien braucht es die Zustimmung der Gemeindeversammlung. Über die Veräusserung der Aktienmehrheit würde das Stimmvolk an der Urne entscheiden. Damit hat das Stimmvolk die Kontrolle über die Eigentümerstruktur. Zudem vertritt der Gemeinderat die Interessen der Bevölkerung im Verwaltungsrat.
Was ändert sich für die Bewohnenden?
Für die Bewohnerinnen und Bewohner bleibt die Situation unverändert. Sie sind von der Verselbständigung nicht betroffen. Alle Bewohnerverträge werden übernommen und fortgeführt.
Wie hoch ist das Aktienkapital?
Diese Frage ist Gegenstand der weiteren Arbeiten. Der Gemeinderat wird einen Finanzierungsplan ausarbeiten. Die Gesellschaft wird mit ausreichend flüssigen Mitteln ausgestattet, damit sie ihren Betrieb führen kann.