Navigieren in Bassersdorf

Alters- und Pflegezentrum Breiti - Rechtsformänderung

Verselbständigung des Alters- und Pflegezentrum Breiti

Ausgangslage

Das Alters- und Pflegezentrum APZ Breiti wurde Anfang 2025 einer vertieften Standortbestimmung unterzogen. Diese zeigte: Die Betreuung und Pflege der Bewohnerinnen und Bewohner erhalten ein gutes Zeugnis. Gleichzeitig wurde deutlich, dass in den Bereichen Finanzen, Organisation und Führungsstruktur Handlungsbedarf besteht.

Handlungsbedarf in der Organisation und bei den Finanzen

Auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Standortbestimmung hat der Gemeinderat rasch Massnahmen beschlossen. Ein grosser Teil dieser Massnahmen ist inzwischen umgesetzt. Einzelne operative Punkte befinden sich in Umsetzung oder werden schrittweise in den Arbeitsalltag überführt.

Bereits im Frühling 2025 wurde die Führungsstruktur verändert. Zur Verbesserung der finanziellen Situation beschloss der Gemeinderat zudem, die Tagespensions- und Betreuungstaxen per 1. August 2025 anzupassen. Diese Massnahme trägt dazu bei, den Betrieb wirtschaftlich tragfähiger zu machen.

Massnahmen wirken

Dank der umgesetzten Schritte konnte das APZ Breiti organisatorisch und finanziell stabiler aufgestellt werden.

Zwar wird das Jahr 2025 mit einem finanziellen Defizit abschliessen. Dieses fällt jedoch geringer aus als im Vorjahr. Für das Jahr 2026 wird ein ausgeglichenes Ergebnis erwartet.

Weiteres Vorgehen im Projekt Verselbständigung

Im Zusammenhang mit der angestossenen Verselbständigung bleibt die Frage zentral, wie Bassersdorf die Pflegeversorgung im Alter langfristig sicherstellen kann. Denn die Herausforderungen und Umbrüche im Pflegebereich nehmen weiter zu: Der Bedarf an Pflegeplätzen steigt, die Krankheitsbilder werden komplexer und der Fachkräftemangel sowie steigende Kosten stellen hohe Anforderungen an den Betrieb.

Aktuell laufen Abklärungen, um diese Frage zu beantworten. Neue Erkenntnisse werden im Laufe des Jahres 2026 vorliegen und kommuniziert.

Dialoggruppe: Im Austausch bleiben

Im März 2025 hat die Gemeinde den Stand der Arbeiten interessierten Kreisen vorgestellt und Rückmeldungen aufgenommen. Die Dialoggruppe wird weiterhin über die Entwicklungen informiert. Ein erneuter Austausch ist vorgesehen, sobald der Stand der Arbeiten dies zulässt und neue Erkenntnisse vorliegen.

Mehr Informationen zum Treffen der Dialoggruppe finden Sie nachfolgend:

Medienmitteilung vom 21.03.25 [pdf, 67 KB]
Präsentation der ersten Veranstaltung [pdf, 2.5 MB]
Fotoprotokoll [pdf, 4.4 MB]

Weitere Medienmitteilungen:

Medienmitteilung Herbst 2024 [pdf, 58 KB]
Medienmitteilung zur Standortbestimmung [pdf, 65 KB]

Video zur Frage: Warum soll das APZ Breiti eigenständig werden? Gemeinderätin Selina Stampfli beantwortet im Video diese Frage.  

Fragen und Antworten

Warum wird der Zeitplan für die Verselbständigung nicht eingehalten?

Die Standortbestimmung hat 2025 gezeigt, dass das APZ Breiti derzeit in erster Linie organisatorische und finanzielle Herausforderungen bewältigen muss. Ein grosser Teil dieser Massnahmen wurde 2025 umgesetzt. Einzelne Punkte befinden sich in Umsetzung oder werden schrittweise in den Arbeitsalltag überführt. Der Gemeinderat hatte deshalb letztes Jahr entschieden, diese Grundlagen zuerst vertieft zu klären, bevor das Thema Verselbständigung weiterverfolgt wird.

Ist die Verselbständigung damit vom Tisch?

Der Fokus lag im Jahr 2025 bewusst darauf, den Betrieb organisatorisch und finanziell zu stabilisieren. Im Zusammenhang mit der angestossenen Verselbständigung bleibt die Frage zentral, wie Bassersdorf die Pflegeversorgung im Alter langfristig sicherstellen kann. Denn die Herausforderungen und Umbrüche im Pflegebereich nehmen weiter zu. Aktuell laufen Abklärungen, um diese Frage zu beantworten. Neue Erkenntnisse werden im Laufe des Jahres 2026 vorliegen und kommuniziert.

Was hat sich seit dem Volksentscheid 2018 geändert?

In den vergangenen sechs Jahren sind die Anforderungen im Pflegebereich weiter gestiegen. Ein 24-Stunden-Pflegebetrieb benötigt viel spezialisiertes Fachwissen. Die Führung eines Pflegezentrums gehört aber nicht zur Kernkompetenz der öffentlichen Hand. Die Verwaltung ist durch den Betrieb zu stark belastet und das APZ benötigt spezifisches Fachwissen. Diese Professionalisierung soll durch die Bildung einer Aktiengesellschaft mit einem gemeinnützigen Zweck sichergestellt werden. Die neue Organisation wird durch einen Verwaltungsrat geführt, der sich mehrheitlich aus Fachpersonen zusammensetzt. Ausserdem wird die Nachfrage an Pflegedienstleistungen zunehmen. Das hat damit zu tun, dass der Anteil älterer Menschen steigen wird.

Wie heisst die neue Gesellschaft?

Der neue Name steht noch nicht fest und wird im weiteren Projektverlauf definiert.

Wie lassen sich Gemeinnützigkeit und Aktiengesellschaft miteinander vereinbaren?

Eine Aktiengesellschaft kann sehr wohl gemeinnützig sein. Dass das Gemeinwohl im Zentrum steht, wird in den Statuten der neuen Gesellschaft festgehalten. Zudem wird die Entschädigung des Verwaltungsrates klar begrenzt.

Hat die Bevölkerung noch etwas zu sagen, wenn das APZ verselbständigt wird?

Für den Verkauf von Aktien braucht es die Zustimmung der Gemeindeversammlung. Über die Veräusserung der Aktienmehrheit würde das Stimmvolk an der Urne entscheiden. Damit hat das Stimmvolk die Kontrolle über die Eigentümerstruktur. Zudem vertritt der Gemeinderat die Interessen der Bevölkerung im Verwaltungsrat.

Was ändert sich für die Bewohnenden?

Für die Bewohnerinnen und Bewohner bleibt die Situation unverändert. Sie sind von der Verselbständigung nicht betroffen. Alle Bewohnerverträge werden übernommen und fortgeführt.