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Hochwasser

Hochwasserschäden? Nicht mit uns!

Zwei Drittel des Siedlungsgebiets in Bassersdorf sind durch Hochwasser bedroht. Die aktuelle Gefahrenkarte des Kantons Zürich zeigt, dass bei einem hundertjährlichen Hochwasser weite Gebiete im Umfeld von Altbach und Auenbach überschwemmt wären.

Aber hier ist doch noch nie etwas passiert

Stimmt nicht ganz. In den Jahren 1965, 1968, 1971 und 2007 sind bereits Hochwasserereignisse aufgetreten, bei denen allerdings die Abflüsse noch deutlich unter dem HQ100 lagen. Dennoch haben diese Ereignisse zu Wasseraustritten geführt, die Defizite aufgezeigt und die Notwendigkeit von Hochwasserschutzmassnahmen bestätigt.

Starkniederschläge häufen sich in den letzten Jahren. Zudem ist das Gebiet heute dichter bebaut als früher und es gibt weniger Flächen, auf denen Regenwasser versickern kann. Andere Gemeinden im Kanton Zürich, wie Zell oder Dielsdorf, hat es schon überraschend hart getroffen. Das wollen wir in Bassersdorf verhindern.

Hochwasser Sommer 2012
Hochwasser Sommer 2012

Wir packen es an – jetzt

Aktuell muss jeder für sich das Problem lösen: Gibt es keinen umfassenden Hochwasserschutz, müssen Grundeigentümer resp. Bauherren selbst für einen Schutz ihrer Werte sorgen. Das betrifft bestehende Gebäude und Tiefgaragen, Strassen und Infrastrukturen. Neue Bauvorhaben erhalten zudem erst eine Genehmigung, wenn ein entsprechender Hochwasserschutz nachgewiesen werden kann. Solche Einzelmassnahmen in grosser Zahl erzeugen wiederum hohe Kosten, sowohl für die Gemeinde wie für Private. Zum Teil werden Neu- oder Umbauten in gefährdeten Gebieten auch gar nicht mehr genehmigt, was die Entwicklung der Gemeinde behindert.

Um dieses aufwändige, teure und bremsende Flickwerk zu beenden, wollen wir eine langfristig zuverlässige Lösung erreichen. Zumal durch den Objektschutz nur Neu- und Umbauten vor Hochwasser gesichert sind, nicht aber Bestandsbauten. Mit der neuen Gefahrenkarte hatte die Baudirektion verfügt, dass innert zwei Jahren ab Rechtskraft ein Projekt für einen umfassenden Hochwasserschutz vorliegt und innert 10 Jahren mit den baulichen Massnahmen begonnen werden muss. Entsprechend galt es, die Arbeiten dazu umfassend aufzunehmen.

Um den Hochwasserschutz zu gewährleisten, sind derzeit zwei Varianten in Prüfung:

  • Ein Entlastungsstollen: Dabei würden die Hochwasserabflüsse des Altbachs und des Birchwilerbachs nördlich von Bassersdorf durch einen Entlastungsstollen in den Bachtobelbach geleitet.

  • Ein Gewässerausbau im Siedlungsgebiet: Hier würde die Abflusskapazität der Gewässer erhöht, die durch Bassersdorf fliessen. Unter anderem müssten dazu die meisten Brücken angepasst oder ersetzt werden. In einer Variante ist ein Entlastungskanal ab dem Löwenkreisel entlang Gleisweg und Auenweg vorgesehen, welcher eine Reduktion der notwendigen Massnahmen am Auenbach erlauben würde.

Nächste Schritte

Aktuell arbeitet ein Planungsbüro die Varianten weiter aus, um die technische Machbarkeit und die Bewilligungsfähigkeit zu untersuchen sowie einen direkten Kosten-Nutzen-Vergleich zu erstellen und weitere Vor- und Nachteile abzuschätzen. Der Kanton hat diese Vorprojekt-Planungen eingefordert. Die Ergebnisse liegen voraussichtlich im Herbst 2025 vor. Werden durch Kanton und Bund beide Varianten als genehmigungsfähig beurteilt, entscheidet die Gemeinde, welche davon sie umsetzt.

Transparente Information und Einbezug der Bevölkerung

Wir werden regelmässig zum Stand des Projektes informieren. Zudem soll die Bevölkerung eng in den Prozess einbezogen werden. Die Klärung der technisch besten Variante ist bei den Fachplanern gut aufgehoben. Die Bevölkerung soll aber partizipativ mitentscheiden, wenn es um konkrete Gestaltung der Räume entlang der Gewässer geht und wie eine erfolgreiche Kommunikation und Sensibilisierung zum Thema Hochwasserschutz gelingen kann.

  • Begleitgruppe: Vertreterinnen und Vertreter von Ortsparteien, Gewerbeverein, Feuerwehr, Ackerbaustelle, Naturschutz und Gemeinde bilden zusammen die Begleitgruppe zum Hochwasserschutz-Projekt in Bassersdorf. Sie bringen die Bedürfnisse und Perspektiven ihrer Interessensgruppen und Organisationen mit ein. Zudem geben sie mit ihren tiefen Ortskenntnissen wichtige Hinweise, auf deren Basis die Fachpersonen der Gemeinde und beauftragten Unternehmen gemeinsam bessere Projektentscheide treffen können.
    Das erste Begleitgruppentreffen fand im Oktober 2024 statt, die nächsten Zusammentreffen sind im März 2025 und Herbst 2025 vorgesehen.
  • Mitwirkung der Bevölkerung: Während eines Infoanlasses im März 2023 stellte die Gemeinde der Bevölkerung die beiden Hochwasserschutzmassnahmen vor. In einem partizipativen Teil konnten die Anwesenden äussern, welche Chancen und Risiken sie jeweils sehen und wo sie offene Fragen haben. Zudem konnten sie Wünsche für die künftige Kommunikation zu den Hochwasserschutz-Massnahmen einbringen. Sobald das Projekt weiter vorangeschritten ist, wird die Bevölkerung einbezogen, um gemeinsam Ideen für die räumliche Umgestaltung zu entwickeln.

Häufige Fragen

Wo ist die Gefahrenkarte zu finden?

Die «Gefahrenkarte Hochwasser» kann im kantonalen Geo-Informations-System (GIS) eingesehen werden.

Für welche Dimension wird der Hochwasserschutz in Bassersdorf ausgelegt?

Der Hochwasserschutz wird auf ein 100-jährliches Hochwasserereignis (HQ100) gemäss aktueller Gefahrenkarte ausgelegt. Die Abflusswerte bei einem solchen Ereignis sind je nach Bach und Ort unterschiedlich. Vor dem Löwenkreisel beträgt die Abflussspitze des HQ100 im Altbach 26 m3/s.

Wieso wird der Hochwasserschutz nicht auf ein noch selteneres Ereignis (1. B. 300-jähriges Hochwasser) ausgelegt?

Die Schutzziele des Kantons Zürich für Hochwasser (Schutzzielmatrix im kantonalen Richtplan) sehen in geschlossenen Siedlungsräumen einen vollständigen Schutz durch wasserbauliche Massnahmen bis zu einem 100-jährlichen Hochwasserereignis vor. Bei Neubauten und wesentlichen Umbauten wird angestrebt, Objektschutzmassnahmen auf ein 300-jährliches Ereignis auszurichten. Ein gewisses Restrisiko verbleibt immer, keine Massnahme kann 100% Schutz bieten. Um einen möglichst hohen Schutz zu gewährleisten, gibt es ergänzende organisatorische Massnahmen durch die Feuerwehr (z. B. Notfallplan, Intervention).

Wieso sind bei einem Hochwasserschutz-Projekt auch ökologische Massnahmen ein integraler Bestandteil des Projekts?

Das Wasserwirtschaftsgesetz (WWG, Kanton Zürich) regelt im Rahmen des Bundesrechts (Bundesgesetz über den Wasserbau) die wesentlichen Grundsätze des Hochwasserschutzes (HWS) im Kanton Zürich. Gewässer sind so zu sichern, dass durch häufige Hochwasser weder Menschen unmittelbar gefährdet noch unzumutbare Schäden an öffentlichem oder privatem Eigentum entstehen. Bei Eingriffen für den HWS ist der natürliche Verlauf und Charakter des Gewässers zu erhalten oder wiederherzustellen. Ökologische Massnahmen sind damit (wie die Förderung der Naherholung) integraler Bestandteil jedes HWS-Projekts. Dies bleibt auch mit dem neuen Wassergesetz so, welches voraussichtlich 2025 in Kraft tritt.

Wieso ist die Gemeinde (und nicht der Kanton) zuständig für den Hochwasserschutz in Bassersdorf?

Gemäss Wasserwirtschaftsgesetz  (WWG) ist der Kanton zuständig für den Hochwasserschutz bei öffentlichen Gewässern von kantonaler und regionaler Bedeutung. Diese Gewässerabschnitte sind im Regierungsratsbeschluss Nr. 377/1993 klar definiert. Die Gewässer in Bassersdorf gehören nicht dazu. Im Rahmen des Projekts hat die Gemeinde das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) ersucht, den Alt-/Auenbach neu zu beurteilen und ebenfalls als «Gewässer von kantonaler und regionaler Bedeutung» einzustufen. Begründung: Als dritte Gemeinde ab Quelle seien die Gewässer in Bassersdorf als überkommunal zu werten, zudem weise das seit den 90er-Jahren erfolgte Bevölkerungswachstum wie auch die zukünftige Entwicklung Bassersdorfs im Zusammenhang mit der aktuellen Hochwassergefahr auf eine – kantonal gesehen – grosse Bedeutung der Gewässer hin.

Nach einer Besprechung mit dem AWEL wurde das Begehren an den Regierungsrat resp. den Baudirektor M. Neukom herangetragen. Aus den folgenden Gründen stützt der Baudirektor die Haltung des AWEL, dass die Zuständigkeit unverändert bestehen bleibt: Die Zuteilung habe sich seit Jahrzehnten bewährt, und im Rahmen der Beratungen des Wassergesetzes war es dem Gesamtregierungsrat sowie dem Kantonsrat wichtig, keine Änderungen daran vorzunehmen. Neben dem Altbach gibt es kantonsweit mehr als 70 Fliessgewässer, die in der dritten Gemeinde ab Quelle in kommunaler Zuständigkeit sind. Zudem sei die Einteilung im Jahr 1993 gestützt auf wasserbauliche und nicht raumplanerische Kriterien erfolgt. Weiter sei es Aufgabe der Gemeinden, auf die Erhöhung des Schadenpotenzials (das sich aus baulicher Verdichtung und einem Bevölkerungswachstum ergibt) mit raumplanerischen Massnahmen zu reagieren.

Der Gemeinderat gab sich mit der Antwort nicht zufrieden. Im Rahmen der Vernehmlassung der neuen kantonalen Wasserverordnung beantragte er im März 2024, die Gewässer in Bassersdorf als «von kantonaler und regionaler Bedeutung» aufzuführen. Der Umgang mit dem Antrag ist (Stand März 2025) noch offen.

Welche Chancen und Risiken bieten sich im Rahmen des Hochwasserschutz-Projekts?

Ein Blick in die Gefahrenkarte sowie ein Vergleich mit umliegenden Gemeinden zeigt, dass das Siedlungsgebiet in Bassersdorf ausserordentlich grossflächig hochwassergefährdet ist. Kürzlich eingetretene Hochwasserereignisse in der Region (Embrach, Schleitheim, Zell) zeigen auf, dass die Thematik aktuell und allgegenwärtig ist. Das oberste Ziel des Projekts ist der Schutz von Menschen, Nutztieren und erheblichen Sachwerten vor Hochwasser. In Bassersdorf ist auch Gemeindeinfrastruktur wie die Verkehrsachsen, die Kanalisation oder die Schulhäuser Geeren und Chrüzacher gefährdet. Durch die aktuelle Gefährdung müssen Bauherren kostspielige Objektschutzmassnahmen bauen, was sich auch auf das Mietzinsniveau auswirken kann.

Durch das verringerte Hochwasserrisiko profitieren daher Gemeinde, Gewerbe und auch Anwohnende. Schäden und Folgekosten bei einem Ereignis werden verringert, zudem sinken generell die Baukosten. Weiter bieten sich im Rahmen des Projekts Chancen für Erholung und Ökologie. Beim Hochwasserschutzprojekt handelt es sich somit um weit mehr als die reine Umsetzung von kantonalem Recht.

Wie und durch welche Beteiligungen von Dritten wird der Hochwasserschutz in Bassersdorf finanziert?

Die Kosten für den Hochwasserschutz werden deutlich mehr als 5 Millionen Franken betragen. Es handelt sich damit um ein sogenanntes Einzelprojekt, das dem Bundesamt für Umwelt BAFU zur Stellungnahme vorgelegt werden muss. Für die Subventionen von Bund und Kanton muss das Projekt technischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen genügen. Der Bundesbeitrag beträgt zwischen 35% und 45% der beitragsberechtigten Kosten. Der Kantonsbeitrag beträgt je nach Qualität des Projekts 10, 20 oder 30%. Die Aufteilung in beitragsberechtigte und nicht beitragsberechtigte Baukosten sowie die konkreten Anteile können erst auf Stufe Bauprojekt abschliessend geklärt und bei Projektfestsetzung verbindlich zugesichert werden. Ob eine finanzielle Beteiligung am HWS-Projekt durch Dritte (bspw. SBB) möglich ist, soll im Rahmen des Bauprojekts geprüft werden.

Was sind die Kosten, falls kein umfassender Hochwasserschutz erstellt wird?

Gemäss der Kostenwirksamkeitsanalyse (2017) beträgt das Schadensausmass für die Ist-Situation (ohne Massnahmen) für ein 100-jährliches Hochwasserereignis rund 83 Millionen Franken, für ein 300-jährliches Ereignis rund 126 Millionen Franken. Der jährliche Schadenserwartungswert, also das erwartete Risiko pro Jahr, wenn keine Massnahmen getroffen werden, beträgt 1.6 Millionen Franken.

Auf Basis der Machbarkeitsstudie wurde für die beiden Varianten «Gewässerausbau» sowie «Entlastungsstollen» eine jährliche Risikoreduktion von rund 1.2 bis 1.4 Millionen Franken pro Jahr berechnet. Im Rahmen der laufenden Ausarbeitung der Vorprojekte wird die Kostenschätzung sowie die Kosten-Nutzen-Analyse detailliert überarbeitet.

Gibt es im Kanton Zürich bereits ähnliche realisierte Entlastungsstollen für Hochwasser?

Schon seit vielen Jahren schützt ein Hochwasserentlastungsstollen im Kemptthal das Industriegebiet der Givaudan (vormals Maggi) vor Hochwasser der Kempt. Ein weiterer sehr grosser Stollen ist derzeit in Bau und soll 2026 fertiggestellt sein. Es handelt sich um den Entlastungsstollen Thalwil, welcher Wasser von der Sihl in den Zürichsee leitet, um die Stadt Zürich vor einem Extremhochwasser der Sihl zu schützen. Weiter ist zum Schutz von Dietikon vor der Reppisch und in Kloten (Hochwasserschutz Altbach und Verlängerung Glattalbahn) jeweils ein Entlastungsstollen in Planung.

Kontakt für Anmerkungen und Fragen

Hochwasserschutz, E-Mail

Weitere Varianten / Abklärungen

Seit den 1970er-Jahren wurden in Bassersdorf verschiedene Lösungen zur Verminderung der Hochwassergefährdung entlang der Bäche Birchwilerbach, Altbach, Auenbach und Bachtobelbach untersucht. Diese stellten sich jedoch als ungenügend heraus oder wurden an der Urne abgelehnt.

Eine Machbarkeitsstudie von 2017 identifizierte die beiden Varianten «Entlastungsstollen» und «Gewässerausbau im Siedlungsgebiet» als beste Lösungen. Weitere Alternativen stellten sich als nicht ausreichend heraus:

Alarmierungs- und Notfallkonzept

Bei dieser Variante würden keine baulichen Hochwasserschutzmassnahmen getroffen und die Abflusskapazitäten der bestehenden Gerinne Altbach, Birchwilerbach und Auenbach nicht erhöht werden. Ein Alarmierungs- und Notfallkonzept würde im Falle eines Hochwasserereignisses Massnahmen wie die Räumung von Tiefgaragen und Kellern, die Sperrung von Brücken und die Evakuierung von Gebäuden vorsehen. Das Schützen von Personen steht bei diesem Konzept im Vordergrund.

Aufgrund der ungenügenden Vorwarnzeit und des hohen Schadenpotenzials wurde das Alarmierungs- und Notfallkonzept als unrealistisch eingestuft und nicht weiterverfolgt. Zudem würde sich durch das Konzept keine positive Veränderung der Gefahrenkarte ergeben, somit wäre auch keine Mitfinanzierung durch Bund und Kanton zu erwarten.

Getrennt davon werden jedoch Einsatzkonzepte der Feuerwehr weiter bestehen, mit denen allenfalls nach der Massnahmenumsetzung noch verbleibende Restrisiken beherrscht werden können.

Objektschutz

Objektschutz umfasst bauliche Massnahmen an Gebäuden, z. B. Anpassung von Eingängen, Abdichtung der Gebäudehülle oder Bau von Schutzmauern. Ein Hochwasserschutz, welcher lediglich auf Objektschutzmassnahmen an den gefährdeten Gebäuden aufbaut, wurde nach einer Grobbeurteilung verworfen. Für die Umsetzung wären grosse planerische, rechtliche und organisatorische Unsicherheiten zu erwarten. Ausserdem kann diese mit hohen Kosten verbundene Variante die Risiken deutlich weniger reduzieren als ein Entlastungsstollen oder Gewässerausbau. Deshalb ist sie aus gesamtwirtschaftlicher Sicht nicht empfehlenswert. Objektschutz kann für einen weitergehenden Schutz vor verbleibenden Restrisiken dienen. Mobile Massnahmen sind auch hier nicht geeignet, da sie im Ereignisfall allenfalls nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können.

Hochwasserrückhaltebecken

Die Wirkung der früher favorisierten Variante A1 (2009) mit zwei kleinen Hochwasserrückhaltebecken mit in der Summe 50'000 m³ Rückhaltevolumen wurde mit der Machbarkeitsstudie (2017) nochmals überprüft. Mit den beiden Becken könnte der Hochwasserabfluss eines 100-jährlichen Hochwassers (HQ100) nur um rund 1 bis 2 m³/s verringert werden (dies sind nur 5% des Hochwasserzuflusses). Der resultierende Wasserspiegel eines HQ100 wäre dadurch am Alt-/Auenbach mit dem Rückhalt nur um 5 bis 10 cm reduziert.

Da am heutigen Alt- und Auenbach die vorhandene Abflusskapazität bei einem HQ100 um 15 m³/s und mehr überschritten wird, wären bei dieser Variante weiterhin sehr umfangreiche Ausbaumassnahmen an den Gewässern notwendig, bei denen die geringe Retentionswirkung der beiden Rückhaltebecken nicht ins Gewicht fällt. Kombinutzungen, z. B. für die Bereitstellung von Wasserreserven für die Landwirtschaft, können nicht in Betracht gezogen werden, da die Becken im Ereignisfalls leer sein müssen.

Aus diesen Gründen wurde diese Variante des Hochwasserrückhalts nicht mehr weiterverfolgt.

Hochwasserentlastungsstollen Bassersdorf - Himmelbach

Im Rahmen des separaten Projekts «Hochwasserschutz Kloten – Altbach und Bedenseebach» (im Auftrag des AWEL, Kanton Zürich) wurde im Variantenstudium auch eine Gemeinde übergreifende Variante beurteilt. Der Hochwasser-Entlastungsstollen würde die Gewässer Birchwilerbach und Altbach oberhalb Bassersdorf sowie den Bachtobelbach und den Bedenseebach fassen, sich in Kloten mit dem Entlastungsstollen des Ruebisbachs vereinigen und anschliessend offen bis zum Himmelbach beim Flughafen Kloten geführt. Aufgrund diverser Projektrisiken (Unsicherheiten zur Geologie, wenig Überdeckung zu Gebäuden und Autobahn im unteren Stollenabschnitt, Beeinflussung Grundwasserleiter, zusätzliche Wasserzuflüsse wie Meteorwasseranfall in den zwischenliegenden Siedlungsräumen usw.) wurde diese Variante nicht weiterverfolgt.

Variante Ableitung Richtung Eigental / Embrach

Diese Variante sieht vor, dass die Hochwasserabflüsse von Altbach und Birchwilerbach bereits auf dem Gemeindegebiet von Nürensdorf gefasst und mit einem Entlastungsstollen in Richtung Eigental in den Krebsbach bzw. Tüfbach (weiter unten in Embrach als Wildbach bezeichnet) geleitet werden. Diese Idee wurde geprüft aber nicht weiterverfolgt, weil dazu ein langer Stollen (> 2km) nötig wäre, am Wildbach (insbesondere in Embrach) bereits jetzt schon Hochwasserschutzdefizite vorliegen und aufgrund der Belastung dritter Gemeinden die Variante als politisch nicht umsetzbar eingestuft wurde.

Variante Entlastungskanal Gleisweg

Die Varianten und Ideen von H.H. Sallenbach und der IG Basi für einen Entlastungskanal entlang dem ehemaligen SBB-Trassee (Gleisweg) wurden von der Gemeinde und dem Planerteam aufgenommen und geprüft. Anhand zweier Modelle zur Veranschaulichung und mit einer Begehung vor Ort wurden diese detailliert besprochen. Die Variante «Entlastungskanal Gleisweg» wird durch das Planerteam vertieft angeschaut und für den Abschnitt ab Löwenkreisel als Untervariante zur Variante «Gewässerausbau im Siedlungsgebiet» geprüft. Eine oberirdische Ableitung auf Niveau des Gleisweges wurde aufgrund des Eingriffs in das ortsbauliche Erscheinungsbild und den notwendigen mobilen Massnahmen verworfen.